Wir beraten und vertreten gewerbliche und private Vermieter und Mieter bei der Gestaltung,
Kontrolle und Abwicklung von Mietverträgen sowie in gerichtlichen Verfahren über
Kündigungen, Mietminderungen oder Schadensersatz. Wir überprüfen Ihre Nebenkostenabrechnung
für Sie als Mieter ebenso wie wir Ihnen als Vermieter bei der ordnungsgemäßen Erstellung
behilflich sind.
Im Rahmen des Wohnungseigentumsrechtes vertreten wir Eigentümer, Eigentümergemeinschaften
und WEG-Verwalter sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in nahezu allen Belangen
des Wohnungseigentumsrechtes (u.a. Durchsetzung von Hausgeldforderungen, Prüfung
und Anfechtung von Beschlüssen, Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum).